Tipps gegen Wucher von Schlüsseldiensten

Schlüsseldiensten

Es geht ganz schnell, ein Windstoß kommt und die Tür fällt plötzlich zu und der Schlüssel liegt in der Wohnung oder steckt innenseitig im Schloss. Wenn es dann ganz schlimm kommt, befindet sich noch ein kleines Kind allein in der Wohnung oder Essen ist im Backofen. Hier wird schnell fachmännische Hilfe benötigt. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass Schlüsseldienste diese verheerende Situation einfach ausnutzen und für die Öffnung einer Tür immens überteuerte Preise aufrufen. Jeder, der solch eine Situation bereits einmal erlebt hat, kennt das Gefühl der Hilflosigkeit, doch bei einem seriösen Schlüsseldienst wie https://schluesseldienst-freund24.de/ kommt das natürlich nicht vor. Es ist also gut zu wissen, wie man sich gegen solche Abzocke wehren kann und welche Kosten tatsächlich berechnet werden dürfen.

Wie hoch darf die Rechnung sein?

Die Preise für einen Schlüsseldienst variieren von Bundesland zu Bundesland. Zusätzlich fallen für das Öffnen von Türen außerhalb der Geschäftszeiten (Wochenende, Feiertage, nachts) zusätzliche Kosten an. Aber auch hier darf eine gewisse Höhe nicht überschritten werden. Ein unseriösen Schlüsselnotdienst lässt sich daran erkennen, dass er einen drei- oder vierstelligen Betrag in Rechnung stellt.

Die Kosten für eine normale Türöffnung liegen werktags im Schnitt zwischen 60 und 150 Euro. Dies ist jedoch davon abhängig, ob sich der Schlüsseldienst in der Nähe befindet oder eine längere Anfahrt von Nöten war, die sich dann in der Rechnung niederschlägt. In der Nacht oder am Wochenende kann die Rechnung durchaus zwischen 100 und 250 Euro liegen. Dies ist der preisliche Rahmen, in dem sich seriöse Dienstleister bewegen sollten. Muss beispielsweise das Schloss ausgetauscht oder der Zylinder aufgebohrt werden, ist mit Mehrkosten zu rechnen.

Die Durchschnittspreise nach Bundesland zugeordnet, sind von der Verbraucherzentrale veröffentlicht und können zur Orientierung dienen. Die Preise für einen Schlüsseldienst kann in Großstädten stark abweichen von den Preisen in ländlichen Regionen. Um eine Orientierung hinsichtlich der ortsüblichen Preise zu bekommen, kann auch eine Anfrage bei den örtlichen Handwerkskammern hilfreich sein.

Wie ist die rechtliche Lage?

Bei einer Rechnung, die doppelt so hoch ist wie die Durchschnittspreise, handelt es sich in der Regel um Wucher. Wird beispielsweise die Notlage einer Person oder mangelnde Fachkenntnis ausgenutzt und werden Arbeiten ausgeführt, die unnötig wären, handelt es sich rein rechtlich ebenfalls um Wucher.

Die Vorgehensweise eines Schlüsseldienstes für sittenwidrig erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 2002. In diesem Fall lag die gestellte Rechnung über 100 Prozent des üblichen Preises. Gleichzeitig wurde dem Schlüsseldienst ein Wettbewerbsverstoß gemäß § 1 UWG zur Last gelegt. Auch aus dem Urteil des Landgerichts Bremen geht hervor, dass ein Zuschlag von einhundert Prozent innerhalb der Geschäftszeiten unzulässig ist. Wer also eine solch immense Summe in Rechnung gestellt bekommt, sollte sich nicht scheuen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der die Rechnung im Namen des Geschädigten anfechtet. Dies ist auch möglich, wenn die Rechnung bereits beglichen wurde.